Studienordnung: Inhaltverzeichnis/ Übersicht Stundienordnung 1. Welche Vorstellung bzgl. Studienfachberatung? (§4) 2. §7 klarer formulieren 3. Übergangsregelungen (§9) 4. Modul-Zugangsvoraussetzungen (Anhang) 5. Studienverlaufsplan -> BAföG Prüfungsordnung 1. Verweis auf SfAP (§§ 1-2) 2. lange Diskussion über Prüfungswiederholungen (§6) (nicht klar in der RSPO!) 3. Bachelorarbeit (§ 6) a) Zugangsvoraussetzungen (Numerik, Stochastik) (Absatz 2) b) Seitenzahl c) Verteidigung (Länge, Sinn) (Absätze 9-10) 4. Übergangsregelungen (§ 9) 5. regelmäßige Teilnahme? Anwesenheitspflicht? (Anlage 1) Was noch nirgendwo steht 1. Falls die Prüfungswiederholungen beschränkt werden: a) An- und Abmeldung zu Modulen b) Letzte Prüfung mündlich! c) Härtefallregelung 2. Modulspezifische Regelungen in StO und PO widersprechen sich teilweise 3. größerer Wahlbereich (Nebenfach verkleinern, CoMa verkleinern,..?) 4. Benotung der Module 5. Freiwillige Zusatzleistungen (Mathemodule) auf das Zeignis schreiben können 6. Zusammenlegung Prüfungen 1. + 2. Semester etc. etc. 7. Definition Lehr- und Lernformen Studienordnung: §4 Studienfachberatung - wirklich jedes Semester gewünscht? *Anmerken: realtitätsfern § 7, Abs (3) ABV "sollen" absolviert werden - müssen oder könenn? bitte ändern? § 7, Abs (3) , 1. "..programmiersprache ... relevant.." heißt was? verpflichtend oder empfohlen? - verpflichtend doof § 7, Abs (4) NGOs, Vereine, Organisationen fürs Berufspraktikum mit aufnehmen §9 Abs (4): Weiterführungsfrist verlängern (nur bis 2015 ist zu kurz, weil dann studium nur für regelstudienzeitler geleistet). Die Übergangsregelungen sind nicht einheitlich: In der StO (§9) darf man sich zur neuen StO ummelden, in der PO (§8) muss man sich melden wenn man nicht nach der neuen PO studieren will.(nachfragen wegen verschiedener Versionen) Was ist mit anderen als der aktuellen St/PO? Ich studiere beispielsweise nicht nach der aktuellen [das sind glaube ich eher technische sachen. Denen ist schon klar, wie das sein muesste. Aber dadurch, dass wir das anmerken, koennen wir zeigen, dass wir uns ernsthaft mit dem Entwurf auseinander gesetzt haben] Anhang: - Zugangsvorrausetzung für Modulbeschreibung nicht sinnvoll (z.B. Lina1 vorraussetzung für Lina2 (hält sich momentan auch keiner dran)). - Exemplarischer Studienverlaufsplan: ABV im ersten Semster zu viel und nicht sinnvoll * da 1. Semester schon sehr voll und man am Anfang nicht weiß, was man will und wie anmeldung * Computeralgebra und ABV tauschen - kein exemplarischer Studienverlausplan für Studis die im SoSe anfangen Problem: nur 2 VL + Proseminar + Seminar an mathematischen Modulen wählbar: * Lösung wie in der Informatik: Nebenfach von 13-22LP. d.h. Schieben möglich, Module wählen aus Bereich wo man Lust hat Vorschlag Mathe: Nebenfach 20-30 LP, dementsprechen Kernfach 120-130 LP. * Vergleich: TU 40 LP wählbar, trotz 2 CoMa, weil NF (flexilbel : [24-30]) *CoMa II freiwillig machen? da sowieso mit Numerik 1 und CoMa 1 schon einen numerischen Schwerpunkt legen und CoMa II und Numerik 1 starke Überschneidungen haben Prüfungsordnung: § 1 und 2: Verweis auf SfAP sinnvoll? Dann erneute Überarbeitung erfolderlich - im FB diskutieren? § 4 Wiederholungen von Prüfungsleistungen: Big Problem, steht 2 da §6 , (2): Problem, wenn man Numerik 1 (Stochastik 1) nicht besteht, dann kann man die BA nicht im 6. Semester schreiben, da Numerik immer nur im SS angeboten wird und man die Prüfung bestanden haben muss zur Bachelorarbeitsanmeldung Numerik rausnehmen oder Vielleicht stattdessen eine Creditzahl vorgeben, die man fertig haben sollte. Definition der Lehr- und Lernformen fehlt. Frage: An- / Abmeldung fehlt - bis zu 1, 2 wochen vorher? wenn man nicht hingeht gilt als abgemeldet? Was ist eure Meinung dazu? Auf welche Frist wollen wir hin argumentieren (was ist realistisch/sinnvoll)? Ich fänd's ziemlich wichtig, dass man sich recht kurzfristig (instantan bis 24h) vorher abmelden kann, wenn man den Bammel kriegt. Beispiele (zur Argumentation): * HU: Anmelden 2 Wochen, abmelden 1 Woche * TU: Anmelden i.d.R. 3 Werktage vorher * Göttingen: Anmelden 1 Woche, abmelden 1 Tag auch ich denke, dass eine sehr kurzfristige An- (2 Wochen?) und Abmeldung (24 h) möglich sein sollte Antwort: Wir wollen 24h Abmelden, Anmelden automatisch mit Campus-Management Frage: Geht ABV in die Bachelornote mit ein? Benotung der Module? Steht nirgendwo festgeschrieben. [steht in der RSPO §4 (6)] Geht es wie bis jetzt nicht benotet ein (Problem zu BerlHG, weil alle noten eingebracht werden müssen)? Regelung wie in Informatik: Student_in darf selbst entscheiden, ob er/sie Note oder nur Schein will. Umsetzung auch da unklar: Wann, wo entschieden, anmeldung? NEU NEU NEU: Mir ist noch was aufgefallen, nämlich wenn im neuen Entwurf jetzt explizit steht, dass ABV benotet ist, schließt das ABV-Module aus, die prinzipiell unbenotet sind. Gibt es hier an der FU sowas? Wenn ja, sollten wir da vorsichtig sein. Naja, ist was für unser Plenum... Frage: Module des ersten Semseters zusammenlegen. D.h. Nach erstem Semester nur Scheinprüfung (d.h. nur bestehen, unendlich oft wiederholbar). Nach zweitem Semester dann Prüfung über beide Semester (benotet). - Eingewöhnung für Studis, Kennenlernen des Studiums, Entschärfung der Prüfungswiederholbarkeit §4 der (neuen) Rahmenprüfungsordnung sagt, dass Module in der Regel geprüft werden müssen. Nach §5 darf es jedoch modulübergreifende Prüfungen geben. D.h., m.E. könnte man bspw. die LinA-I- und LinA-II-Prüfungen zusammenlegen. Das Problem bei der Sache ist, dass insb. die Lehramtsstudenten nicht immer alle VL aus einer Schiene hören werden. (LA hat ne eigene Pfüngsordnung (die wir uns noch nicht angesehen haben) und offiziell auch eigene Ana und LinA VLs) Und zur Wahl zu stellen, wie man geprüft werden will, halte ich für einen zu großen Aufwand für die Dozenten. Andere Vorschläge? Forderung: Wenn mehr Leistung erbracht werden, können diese mit Note auf Bachelorzeugnis geschreiben werden. Wenigstens Anerkennung. Prüfungswiederholungen: Argument Nummer EINS: Wird in RSPO festgelegt. Übernehmen die Regelung da (bis dahin nicht reglementieren, weil Grundsatzdiskussion und Verwirrung, wenn andauernd geändert wird). Was in der RSPO stehen wird, ist auch noch nicht sicher. Update: Im neuen Entwurf der RSPO ist noch offen gelassen, ob es weiter nur 2 Prüfungswiederholungen geben soll, oder ob die Zahl auf 3 erhöht wird. Insofern wäre das jetzt dumm, wenn bei uns dann nur 2 drinsteht. Frage: Sollte die Beschränkung der Prüfungsanzahl kommen, ist es dann sinnvoll zu fordern, dass man auf jeden Fall die Möglichkeit zur mündlichen Prüfung hat (wie das auch an anderen Unis üblich ist)? Ja, ich denke, das sollte auf jeden Fall möglich sein! Frage: Was ist mit einer "Härtefallregelung", wenn ja, wie? (Gründe, Antrag Prüfungsausschuss). Wenn die Wiederholbarkeit in der Mathe-Ordnung unabhängig zur RSPO extra drinsteht, sollte auch sowas da direkt geregelt sein. Anwesenheitspflicht?